Und auf einmal bin ich doch betroffen
Zum Jahreswechsel habe ich in diversen Foren und der „Blognachbarschaft“ die Mitteilung gelesen, dass sich ein wenig in der StVZO geändert hat. Insbesondere die Regelung mit der Winterreifenpflicht.
War ganz nett zu wissen, betrifft mich aber nicht wirklich. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, bei Schnee und Eis mit dem Motorrad unterwegs? Bin ich nicht. Und wenn doch, ist die Winterreifenpflicht eher eines meiner kleinsten Probleme. Gebe ich ganz offen zu.
Aber wie so oft habe ich das Kleingedruckte an den neuen Regeln nicht gelesen. Ich bin nämlich doch betroffen. Ich bin sogar direkt von den neuen Regelungen betroffen. Und das sieht so aus:
Meine F800GS hat eine Höchstgeschwindigkeit von 204 km/h. Dabei ist wohl unerheblich, obe ich die Maschine in den letzten Jahren überhaupt mal ausgefahren habe, es ist einfach so. Und meine Heidenau-K60-Reifen haben einen Geschwindigkeitsindex „T“, was bedeutet, dass der Reifen eine Geschwindigkeit von 190 km/h verträgt.
Früher war das kein Problem. Der Heidenau war als „M+S“-Reifen klassifiziert, da habe ich dann auf die BMW einfach einen Geschwindigkeitsaufkleber bekommen und durfte so herumfahren. Alles gut.
Inzwischen hat sich das ein wenig geändert. Die genauen Details sind HIER vielleicht am besten beschrieben.
Im Endeffekt hat das für mich genau eine Auswirkung: Ich muss mich damit abfinden, dass ich meinen bisherigen Lieblingsreifen nicht mehr nutzen darf.
Welcher solls denn sein?
Gut denke ich mir. Dann muss halt dieses Frühjahr was anderes her. Ist halt so. Bis spätestens Saisonanfang habe ich so viele Kilometer auf meinem alten Reifensatz, dass ein Wechsel nicht mehr zu vermeiden ist.
Und meine neuen Reifen sollen ja auch auf meine Wünsche zugeschnitten sein. Und ganz offensichtlich gibt es da nichts mehr, mit dem meine (Abartigen? Unnormalen? Merkwürdigen?) Wünsche erfüllt werden können.
Ich fahre eine Reiseenduro. Das ist, jedenfalls für mein Verständnis, ein Motorrad, mit dem ich neben asphaltierten Straßen auch mal hin und wieder eine unbefestigte Piste unter die Räder nehmen kann. Jetzt muss dass nicht gleich eine schlammige Dschungelpiste sein oder eine sandige Piste durch das Atlas-Gebirge sein. Aber beispielsweise beim meinem letzten Motorradurlaub auf Sardinien gab es doch hin und wieder die Gelegenheit, abseits befestigter Wege ein wenig herumzuprobieren.
Und bei genau solchen Eskapaden hat es sich für mich bewährt, Motorradreifen mit etwas grobstolligerem Profil zu nutzen. In meinem Fall den Heidenau K60.
Und das ist ab jetzt verboten.
Nachdem mir dies erst mal klar geworden ist, habe ich mir die Mühe gemacht, noch ein wenig im Netz zu recherchieren, um herauszufinden, welche Reifen denn noch für mich geeignet sind.
Klassische Straßenreifen? Ja, gibt es jede Menge, die ich auf meiner F800GS nutzen darf. Reifenfreigaben vorhanden, Geschwindigkeitsindex passt. Nur möchte ich diese Schlappen nicht aufziehen. Eben zu wenig Enduro für mich.
Grobstollige Geländereifen? Gibt es jede Menge, auch welche, die ich schon ausprobiert habe oder die auf Grund ihres „Legenden“-Status (beispielsweise TKC80) auch früher für mich in Frage gekommen wären. Aber nun ist alles anders. Ich darf die Teile nicht mehr aufziehen. Geht nicht, ist nicht mehr erlaubt, die mögliche Höchstgeschwindigkeit meines Motorrads ist höher als die der Reifen.
Und jetzt stehe ich da. Welche Art von Motorradreifen ist denn noch für mich geeignet? Reine Straßenreifen mag ich nicht, die Vorzeigebereifung einer 1200er GS ist mir für das Gelände zu zahm und was anderes existiert nicht mehr.
Nicht falsch verstehen. Es ist jetzt nicht so, als würde ich mit meiner BMW ständig im Dreck herumwühlen. Aber hin und wieder ein Ausflug in unbefestigte Gefilde? Ja gerne. Aber dann sollte ich auch ein wenig dafür bereift sein. Und irgendwie habe ich jetzt das Gefühl, mir wird diese Option genommen…
Was bleibt übrig?
Und nun stehe ich da. Spätestens im April bis Mai wird ein neuer Satz Reifen fällig. Von den einschlägigen Herstellern gibt es (noch?) nichts, was mir gefällt. Bin ich jetzt darauf angewiesen, meine Maschine nur noch auf der Straße zu bewegen? Muss ich jetzt für jeden etwas ambitionierteren Schotterausflug andere Reifen aufziehen (unrealistisch)?
Es ist ja so: Die meisten Schotterpisten kann ich ja auch durchaus mit Straßenreifen befahren, da mache ich mir nichts vor. Aber einfacher wird es dadurch bestimmt nicht…
Kennst du eine Reifenalternative, die ich aufziehen kann?
Hallo,
kauf Dir von Deinem Lieblingsreifen ein paar Sätze aus 2017, Heidenau hat da ja noch einiges vorproduziert um das Problem zu umschiffen, diese Reifen dürfen laut mopedreifen.de dann noch bis 2024 abgefahren werden 🙂
Ich werde auf meiner F800GS den Pirelli Scorpion Rally STR ausprobieren und schauen wie der sich auf Schotterpisten im nächsten Urlaub schlägt.
Gruss Andree
Reifen auf Vorrat zu kaufen ist irgendwie nicht meins. Kann ja wohl nicht angehen, dass ich mir die Garage mit noch mehr Krempel vollstelle. Irgendwie sollten halt die Hersteller nachziehen und die vorhandenen Reifenpaarungen ausreichend stabil für höhere Geschwindigkeiten bauen.
Was mich gerade wundert: „U“ würde bei mir ja reichen. Wieso habe ich mit 195 km/h Vmax einen „H“ Reifen vorgeschrieben..? Hm… Mal sehen wie die nächste Reifenwahl dann so aussieht.
Von Mitras gibt es ja ein paar Modelle mit „V“ und „H“. Mal schauen was die Foren dazu so sagen (Haltbarkeit/Fahreigenschaften). Oder eben doch wieder Metzeler – Tourance oder Tourance NEXT. Wobei der Tourance (ohne NEXT) wohl auch schon im Abverkauf ist.
Ich befürchte schon, dass, wenn nichts mehr an klassischen Stollenreifen übrig ist, nur noch die weniger endurogerechten Straßenreifen in der engeren Auswahl verbleiben.
Habe mir jetzt alle Varianten angeschaut welche in den Foren breitdiskutiert werden.
Variante #1: Es wurde einfach kopiert was der Reifenhändler in deinem Link schon geschrieben hat. Sprich: Alle Motorräder sind nun arm dran.
Variante#2: Wer eine EG-Zulassung bei seiner Maschine hat, kann dank der Reifenfreigabe (ebenfalls EG) seine Maschine weiter mit M+S Reifen und dem Aufkleber im Sichtbereich fortbewegen.
Variante #3: § 72 StVZO: Absatz 1 Satz 1 wird so interpretiert, dass eine vor dem Stichtag zugelassene Maschine unabhängig von ihrer Zulassungsart (EG-Zulassung oder StVZO-Zulassung) weiter mit M+S Reifen gefahren werden kann.
Variante #4: Wenn der Reifen eingetragen wurde, kann man ihn weiter führen. Gilt auch für die M+S Reifen bei einigen Modellen bei denen sie im COC bzw. in der Betriebserlaubnis aufgeführt sind.
Vom ADAC seit 07/17 nichts Neues mehr. Die Reifenhersteller warten auch auf Antworten. Na dann… Prima…