Der „Spritzlappen“

So lange es draußen noch zu ungemütlich ist zum ordentlichen Motorradfahren, bin ich darauf angewiesen, mich in einschlägigen Motorradforen herumzudrücken. Positiver Nebeneffekt: Es finden sich immer wieder wunderbare Ideen für Blogartikel. Einfach nur regelmäßig rein lesen und Fragen finden, die immer wieder gestellt werden.

Und eine der Fragen, die ich schon mehrfach lesen konnte, war die, ob die Änderung einer Kennzeichenhalterung am Motorrad irgendwie „eintragungspflichtig“ sei. Eine gute Gelegenheit, hier mal ein paar Punkte zu klären.

Hierzu eine kleine Anekdote aus ferner Vergangenheit:

Irgendwann vor gefühlten 100 Jahren. Ich stand mit meinem damaligen Moped (Honda MTX 80 wer es noch kennt) und einigen Freunden an der Tankstelle im Ort und versuchte, wie die meisten Halbwüchsigen, möglichst cool auszuschauen. Eine Polizeistreife kommt vor Ort, fährt an uns vorbei, dreht um, hält bei mir an. Mein Leichtkraftrad? Ja. Was ist denn mit dem Spritzlappen? Öhm… muss wohl abgefallen sein oder so (Papas Metallbügelsäge war daran nicht unbeteiligt). Aha, abgefallen, soso… und der Reflektor hinten… und Radabdeckung… und sowieso und überhaupt.

Ergebnis: Bußgeldbescheid, einseitiges Jawoll-Gespräch zu Hause, TÜV-Vorführung.

Ich gebe zu, das würde mir heute nicht mehr so einfach passieren, aber inzwischen bin ich ja auch etwas gereifter.

Wie ist es denn nun tatsächlich?

Die Kennzeichenhalterung zu ändern ist eine beliebte Tätigkeit. Kann ich jetzt nicht in jedem Fall so nachvollziehen (hat mich, außer in jungen Jahren, nie gejuckt), muss ich aber auch nicht. Zumindest die zu Grunde liegenden Fragen sind recht leicht zu beantworten:

Grundsatz:

Die die Kennzeichenhalterung selbst ist in ihrer speziellen Ausführung nicht geregelt.

Dies bedeutet, dass du grundsätzlich erst mal einigermaßen frei bist, wie du die Kennzeichenhalterung an deinem Motorrad gestaltest. Aber ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Auch wenn es keine spezielle Regelung gibt, sind wir doch an einige (jedoch recht einfach nachvollziehbare) Grundlagen gebunden.

Einschränkungen beim Umbau / Selbstbau

Wenn du deine Kennzeichenhalterung selbst zusammenschrauben möchtest oder auch ein Austauschteil von Amazon bestellst, hast du natürlich auch ein paar Kleinigkeiten zu beachten. So ist natürlich grundsätzlich die Vorgabe zu beachten, dass keine scharfen Kanten abstehen. Ist logisch und nachvollziehbar, oder? Findest du in § 30c StVZO. Wo wird dieses Thema interessant? Immer dann, wenn ich mit einer Art Winkel an das Kennzeichen seitlich an meiner Harley anmontiere und noch gut 30 cm „Flacheisen“ raus stehen, weil ich noch keine Zeit hatte, das abzusägen und rund zu feilen. Du glaubst nicht, dass so etwas existiert? Ich habe es schon gesehen…

Dann bist du beim Umbau deiner Kennzeichenhalterung natürlich noch an die Grundsätze der Kennzeichenmontage gebunden. Wenn deine Kennzeichenhalterung keine ordnungsgemäße Montage des Kennzeichens zulässt, ist über den Umweg des Motorradkennzeichens natürlich auch die Halterung mangelhaft.

Wobei, der Fairness halber ist festzustellen, dass auch hier die Anforderungen wirklich überschaubar sind:

Das Kennzeichen muss am Fahrzeugheck angebracht sein, einigermaßen mittig, in passender Höhe, etc… wohl ausreichend für einen Folgeartikel?

Was hinzu kommt: Das Kennzeichen und damit der Kennzeichenhalter muss fest montiert sein, einfach mit Draht oder Klebeband dran tüllen reicht definitiv nicht. Die Neigung sowie die Montageposition muss ebenfalls stimmen.

Und auch eine Kennzeichenbeleuchtung muss vorhanden sein. Da diese oftmals mit dem alten Kennzeichenhalter verbunden ist, musst du auch dort wahrscheinlich Hand anlegen und diese umbauen.

Hinweis: Durch die Montage einer neuen Kennzeichenhalterung an deinem Motorrad darfst du jedoch auf keinen Fall tragende Teile deines Motorrads wesentlich verändern, beispielsweise im Rahmenheck mal eine Querstrebe herausflexen, damit du das Teil besser montieren kannst. „Gibt’s nicht!“ denkst du? Gibt’s doch…

Mythen und Legenden

Wenn du in einschlägigen Foren dann ein wenig näher nachschaust, wirst du immer wieder den Hinweis auf eine „Radabdeckung“ finden. Dies ist definitiv kein Grund, in Sorge auszubrechen.

Zur Verdeutlichung:

In grauer Vorzeit, in Vor-EU-Zeiten, gab es für den deutschen Kraftfahrzeughalter nur eine Bibel, die zu beachten war. Die StVZO. Und die ist grundsätzlich immer noch uneingeschränkt gültig. Nur gibt es heutzutage (etwa seit den 90ern) nur noch wenige Fälle, in denen ein Motorrad lediglich nach deutschem Recht bauartgeprüft ist. Heutzutage ist es üblich, dass ein Motorrad vom Hersteller nach EU-Recht (Richtlinie 2002/24/EG) abgeprüft und in Verkehr gebracht wird. Dort (insbesondere in den technischen Anlagen) existiert keine eigene Vorgabe zum Thema Radabdeckung. Dies bedeutet für dich, dass du erstmal gar nicht gegen solcherart Regeln verstoßen kannst. Ein Verstoß dagegen wäre nur bei so groben Änderungen möglich, wenn durch die Konstruktion wieder scharfe Kanten oder ein anderes gefährliches Merkmal entstehen würde.

Also das Schlagwort mit den Radabdeckungen kannst du im Normalfall erst mal beruhigt auf die lange Bank schieben.

Zusammengefasst

Also ganz allgemein: So lange du keine tragenden Teile veränderst, scharfe Kanten produzierst und auch dein Motorradkennzeichen ordentlich montieren kannst, brauchst du einen neuen Kennzeichenhalter nicht eintragen, abnehmen oder sonst wie genehmigen lassen.