Die Sache mit dem Parkplatz
Eine kleine Begebenheit, die mir passiert ist, als ich noch in meiner letzten Wohnung logierte:
Bei mir in der Straße war die Benutzung von Parkscheiben vorgeschrieben. Hat mich mit dem Motorrad nie so wirklich gestört. Ich habe mein damaliges Motorrad (damals die Suzuki V-Strom) einfach in die Reihe der Pkw gestellt. Und als ich dann zu der Maschine zurückgekehrt bin, hing ein Ticket am Bremshebel. Schön eingeklemmt.
Noch recht verblüfft (kommt ja nicht gerade häufig vor, dass du mit dem Motorrad eine Verwarnung fürs Falschparken bekommst), habe ich mich umgesehen und gleich den Stadtsheriff entdeckt, der gerade 50m weiter ein weiteres Ticket ausstellte. Ich habe mich dann gleich mit ihm unterhalten:
„Musste denn das Ticket sein, immerhin nutze ich wenig Parkraum?“
„Sülz… Laber… Motorradfahrer haben keine Sonderrechte… Blahblah… immer das Gleiche… schwafel… Regeln gelten für alle…“
Na ja. Der Strafzettel wurde nicht zurück genommen.
Und damit das dir nicht auch passiert, einige Fakten zum Thema Parkvorschriften.
Allgemeines zu den Parkregeln
Das Parken von Fahrzeugen ist im §12 StVO und im § 41 StVO geregelt. Diese Vorschriften sprechen bei den allgemeinen Regelungen nicht speziell von Pkw oder Lkw oder Pferdefuhrwerken. Sie gelten für alle, damit auch für Motorradfahrer. Und damit musst du dich auch mit diesen Regelungen auseinandersetzen.
Gehwegparken
Machen wir es uns doch einfach. Am liebsten parke ich mein Motorrad, indem ich es praktisch vor der Haustüre einfach auf dem Gehweg abstelle. Ist praktisch, immerhin nehme ich denen, die es viel mehr brauchen (Pkw-Fahrer) keinen richtigen Parkplatz auf der Straße weg. Und es funktioniert.
Leider sehen das die Regeln ein wenig anders. So wie auch kein Pkw einfach auf dem Gehweg stehen darf, ist es auch Motorradfahrern nicht erlaubt. Auch das „Halten“, also nicht mal das endgültige Abstellen, ist nicht gestattet, denn ein Halten auf dem Gehweg setzt ja ein Befahren desselben voraus.
Nun gibt es solche und solche Stadtsheriffs. Aber du bist immer in Gefahr, die 20€ für das Parken auf dem Gehweg zu bezahlen, auch als Motorradfahren.
Der Parkschein
Auch Regelungen zum Parkschein betreffen dich als Motorradfahrer. Wenn du auf einem Parkplatz stehst, bei dem eine Parkscheinpflicht besteht, gilt das auch für dich als Motorradfahrer.
Jetzt stellt sich für mich natürlich die Frage, wo bitteschön der Parkschein am Motorrad angebracht sein soll. Hinter der Windschutzscheibe? Sieht nicht unbedingt gut aus. Was passiert, wenn er weg ist? Was ist los, wenn es regnet und am Ende nur noch Pappmachee dran klebt? Keiner weiß das. Aber ein Parkschein ist definitiv zu ziehen und irgendwie sichtbar am Motorrad anzubringen. Wie, ist dein eigenes Problem.
Auf Grund der Unwägbarkeiten würde ich darauf verzichten, einen solchen Parkplatz zu wählen.
Parken mehrere Motorräder in einer einzelnen Parkbucht, müssen übrigens alle mit Parkscheinen bestückt werden.
Die Parkscheibe
Und dann gibt es noch Bereiche, in denen eine Parkscheibe vorgeschrieben ist. Die Regeln zur Parkscheibe findest du in §13 StVO . Hier wird auch nicht von speziellen Fahrzeugarten gesprochen. Das bedeutet, dass auch diese Regelungen für dich als Motorradfahrer gelten.
Nun ist der Gedanke, eine Parkscheibe irgendwie auf das Motorrad zu legen, ein Witz. Du kannst gar nicht so schnell gucken, wie die Parkscheibe verschwindet. Jetzt rät der ADAC, die Parkscheibe irgendwie am Motorrad zu befestigen, mit Kabelbinder oder ähnlichem. Das ist doch eher ein Witz, oder? Dann bambelt während der Fahrt die ganze Zeit eine Parkscheibe am Lenker herum, zumindest so lange, bis das Teil abreißt.
Also auch keine befriedigende Lösung. Ich würde auch hier empfehlen, solche Bereiche mit der Vorschriftenlage zu meiden.
Ergänzung:
Max von https://blog.max-fun.de hat eine Parkscheibe für den geneigten Motorradfahrer gefunden.
Motorradparkplätze
Immerhin gibt es einen Lichtblick. Immer wieder treffe ich auf spezielle Parkbuchten für Motorräder. Die sind dann halt zu benutzen, dem Gebot des platzsparenden Parkens folgend.
Zusammenfassung
Als Motorradfahrer bist du nicht gefeit vor Verwarnungen wegen Falschparkens. Auch wenn der Gemeindevollzugsdienst auch mal ein Auge zudrücken mag, würde ich micht nicht darauf verlassen, niemals eine Verwarnung zu kassieren. Pass also auf, wo du parkst.
Und noch ein Tipp
Je nach Art deines Verstoßes ist dein Strafzettel für das Parken recht hoch. Aber was passiert, wenn du es doch gar nicht warst, wenn du keine Ahnung davon hast, wer denn dein Motorrad so blöde abgestellt hat. Dann kannst du natürlich nicht für den Verstoß verantwortlich gemacht werden, das wäre ja ungerecht, oder? Deshalb bleibt die Verwarnung dann nicht bei dir hängen. Du musst dann nur die Verwaltungsgebühren bezahlen (sind bei uns 20€). Nur so als kleiner Rat am Rande.
In Berlin wird das Parken auf Gehwegen geduldet. Es ist aber falsch, dass das auch das Befahren voraussetzt, denn man könnte ja auch schieben und das ist nicht verboten.
Parkschein am Mopped sehe ich auch nicht problematisch, vor allem im Ausland nutzen wir das regelmäßig. Einfach Parkschein ziehen, ans Mopped machen (Gummiband), Foto mit dem Telefon und falls der wirklich mal weg ist, hat man ja was zum Vorzeigen.
Auch das Parkscheibenproblem ist bereits gelöst, gibt es hier https://www.fehse.org/parkscheibe/
Und jeder Tag bringt mir neues Wissen ;D
Artikel ist schon ergänzt.