Motorradverkauf: Die wichtigsten Ratschläge Teil 2

Du hast dein Motorrad in einschlägigen Portalen oder Kleinanzeigenblättern inseriert? Die Bilder passen genauso gut wie der Text? Gut, dann kannst du dich neben das Telefon setzen und abwarten. Irgendwann klingelt es. Und hier setzt der zweite Teil meiner Ratschläge zum Motorradverkauf ein.

Die ersten Anrufe kommen

Fang gar nicht erst an zu feilschen am Telefon

Was mir jetzt schon passiert ist: Das Telefon klingelt, es folgt die Frage, ob das Motorrad noch zu haben ist. Und dann gleich die Frage nach dem „letzten Preis“. Aha.

Das ist dann natürlich schon Mist. Wenn du nicht gerade einen Festpreis ausgelobt hast, ist es natürlich absolut legitim, wenn Käufer und Verkäufer ein wenig handeln, gehört ja dazu. Völliger Blödsinn ist es jedoch, wenn sich ein potentieller Interessent am Telefon schon nach „letzter Preis“ erkundigt. Ein solches Gespräch kann für dich als Verkäufer nur nach hinten losgehen. Ich würde dir empfehlen, gar nicht erst auf solche Anfragen großartig zu antworten, höchstens mit dem Hinweis auf eine persönliche Besichtigung. Dort bleibt dann immer noch genug Raum für eine Preisverhandlung.

Mach fixe Termine

Ein seriöser Kaufinteressent wird natürlich dein Motorrad vor dem Kauf anschauen wollen. Muss ja schon praktisch sein. Und natürlich ist es dann auch notwendig, einen Termin zu vereinbaren.

Und, jetzt mag man darüber denken, wie man möchte, ich habe das Gefühl, dass ganz allgemein die Termintreue in den letzten Jahren oftmals abgenommen hat. Da vereinbart ihr einen Termin, du nimmst dir extra frei, etwa drei Minuten vor dem vereinbarten Termin kommt eine Whatsapp, „komme in zwei Stunden“. Oder es kommt auch gar nichts.

Um dies zu vermeiden, empfehle ich dir, auf jeden Fall den vollständigen Namen und die Telefonnummer deiner Interessenten zu notieren. Sollte derjenige dann nicht auftauchen, kannst du ihn immerhin zurückrufen und explizit nachhaken. Hilft dir zwar nicht direkt weiter, immerhin hockst du ja vergeblich daheim, hat aber vielleicht zumindest einen Erziehungseffekt.

Die Probefahrt

Vorbereitungen zur Probefahrt

Du hast nun also einige Interessenten, der nächste kommt bald und möchte die Maschine besichtigen und ggf. Probe fahren. Sehr gut.

Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, die Maschine nochmals kurz zu checken. Alle Flüssigkeiten sollten passen, alles was klappert festzurren, nochmals wenn nötig die Optik verschönern. Ganz allgemein die Maschine halt herrichten.

Als nächstes: starte dein Motorrad mal kurz. Springt die Maschine an? Nichts ist peinlicher als dem potentiellen Motorradkäufer zeigen zu müssen, dass das Motorrad nicht mal läuft. Also vorher prüfen.

Wenn nötig auch die Batterie mal über Nacht noch ans Ladegerät klemmen, wäre ja auch lausig, wenn die durch eine Standzeit abgestorben ist.

Zu guter Letzt: Schlüssel und Fahrzeugpapiere richten, Inspektionsscheckheft herausholen, mögliche Rechnungen ebenfalls heraus kramen, eventuell noch kurz eine Kopie von Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1+2) machen. Und dann noch einen Musterkaufvertrag (bekommst du beispielsweise beim ADAC) ausdrucken.

Der potentielle Käufer ist da

Jetzt steht also der mögliche Käufer vor der Türe, er möchte sich dein Motorrad anschauen.

In den vielen Fällen kommt mehr als eine Person. Ist ja auch nachvollziehbar, vier Augen sehen mehr als zwei. Aber Obacht:

Oft genug kommen dann Typen bei dir vorbei, die schlichtweg Mängel finden, die es so gar nicht gibt. Dies ist dann eine beliebte Masche, den Preis schon mal zu drücken. Bleib also ruhig, auch wenn dir mitgeteilt wird, das Pleuellager sei kaputt („hör isch, bin Experte“), die Ventile müssten eingestellt werden (ist mir mal passiert, dabei hatte meine Sevenfifty Hydrostößel) oder sonstige mehr oder weniger windige Mängel aufgezählt werden.

Denke daran: Klar, willst du dein Motorrad verkaufen. Aber der andere will ja auch dein Motorrad kaufen, sonst wäre er nicht da. Wenn das Motorrad so schlecht ist, dann soll er es halt lassen.

Natürlich gibt es auch „normale“ Kaufinteressenten. Der wird natürlich eine Menge Fragen haben. Beantworte sie, beantworte sie möglichst ehrlich. Wenn er fragt, ob mit dem Getriebe alles in Ordnung ist und du eben schon seit einem Jahr den fünften Gang „singen“ hörst, weil ein Zahnradpaar eben abgenutzt ist, dann gib das ruhig zu. Der Käufer wird sowieso eine Probefahrt machen wollen und das dann auch selbst spitz kriegen.

Wenn du die meisten Wartungsarbeiten an deinem Motorrad selbst erledigt hast und demzufolge natürlich auch kein Inspektionsscheckheft vorweisen kannst, dann spricht nichts dagegen, dem Käufer auch mal kurz deine Werkstatt zu zeigen. Das schafft durchaus Vertrauen.

Auf jeden Fall: halte nichts zurück. Gibt nur Scherereien.

Die eigentliche Probefahrt

Jetzt geht es ans Eingemachte. Ein möglicher Käufer wünscht eine Probefahrt.

Zulassung

Deine Maschine ist noch angemeldet? Gut, kein Problem. Sie ist abgemeldet? Dann lass es. Definitiv. Ein nicht zugelassenes, demzufolge nicht versichertes und versteuertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen oder dies angeordnet oder zugelassen zu haben, ist definitiv strafbar. (Zulassungsverstoß: Ordnungswidrigkeit, Versicherung und Steuern: Straftaten). Du kommst, wenn du erwischt wirst nicht umsonst weg. Und eines ist auch klar: Wenn auch in den letzten fünf Jahren kein Streifenwagen in deinem Viertel unterwegs war, genau heute wird eine Verkehrskontrolle direkt um die Ecke stattfinden. Murphys Gesetz.

Also merke: eine Probefahrt nur mit zugelassenem Fahrzeug.

Führerschein / Ausweis / Pfand

Lass dir von dem potentiellen Interessenten auf jeden Fall seinen Führerschein zeigen. Noch bist du Halter des Motorrads. Wenn der ohne Fahrerlaubnis mit einer „zu großen“ Maschine unterwegs ist, wirst auch du nicht ungeschoren davon kommen. Schreib dir am Besten auch die Führerscheindaten auf.

Lass dir auch den Ausweis des „Probefahrers“ zeigen. Stimmt er mit dem Führerschein überein? Schreib dir die Adresse auf. Oder behalte den Ausweis gleich als Pfand ein. Immerhin vertraust du demjenigen dein Motorrad mit recht hohem Wert an, da ist es doch legitim, ein kleines Pfand zurückzubehalten.

Drückst du jemandem deinen Motorradschlüssel in die Hand, ohne seinen Führerschein und Ausweis eingesehen und für dich die Daten notiert zu haben, wird, wenn dein Motorrad von der Probefahrt nicht zurückkehrt, von der Teilkaskoversicherung keinen Cent erhalten. Hier ist also Vorsicht angebracht.

Haftung

Es kann natürlich immer mal vorkommen: Bei der Probefahrt passiert ein Unfall. Kommt sogar immer mal wieder vor. Immerhin fährt derjenige ja mit einem unbekannten und ungewohnten Fahrzeug.

Mach deinem potentiellen Käufer klar, dass er und nur er primär für das ihm überlassene Fahrzeug haftet. Zerbeult er dein Motorrad, möge er sich darum kümmern. Punkt.

Papiere

Wer eine Probefahrt machen möchte, der braucht natürlich auch die Fahrzeugpapiere. Da ich ein misstrauischer Mensch bin, gebe ich die natürlich nicht aus der Hand. Stattdessen entweder gar keine Fahrzeugpapiere (falls er von der Polizei kontrolliert wird, übernimm du halt großzügig die zehn Euro Bußgeld) oder gib ihm die oben erwähnten Kopien der Fahrzeugpapiere mit.

Keinesfalls solltest du den Fahrzeugbrief aus der Hand geben.

Zeit vereinbaren

Eine Probefahrt dauert bestimmt keine Stunde, für einen geübten Fahrer nicht einmal eine halbe Stunde. Sind wir doch mal ehrlich: Sobald die Maschine warm gefahren ist, weißt du schon, was es zu wissen gibt als Fahrer.

Daher solltest du auf jeden Fall mit deinem potentiellen Käufer eine geeignete Zeitspanne vereinbaren. Er kann eine lockere Runde um den Block drehen, dann ist gut. Lasse dich nicht darauf ein, dein Motorrad für den ganzen Nachmittag zu überlassen. Das ist unnötig.

Der Kauf

Kaufvertrag

Ihr habt euch geeinigt? Sehr gut. Nun geht es weiter mit dem eigentlichen Kauf.

Das Wichtigste: Kein Fahrzeugverkauf ohne Kaufvertrag. Natürlich, ein einfacher Handschlag mit Übergabe von Bargeld reicht theoretisch aus und wird auch oft genug so durchgeführt. Aber mal ganz ehrlich: Es kostet dich ungefähr zehn Minuten Arbeit, einen vorgefertigten Kaufvertrag auszufüllen, warum also nicht?

Im Kaufvertrag auch eine ordentliche Übergabe vermerken. Wieviele Schlüssel? Fahrzeugpapiere? Gutachten? Zubehör? Alles reinschreiben, ist doch wirklich keine Mühe.

Ich kann nur ganz dringend empfehlen, auf den Kaufvertrag nicht zu verzichten.

Übergabe

Du hast den Kaufvertrag vorbereitet? Sehr gut. Nun wird das Fahrzeug mit allen Papieren übergeben. Aber nur gegen Bares. Wir sind immerhin im Gebrauchtfahrzeugbereich. Dort gibt es von Privat zu Privat noch keine Ratenzahlung, keine Zahlungsversprechen oder sonstige Besonderheiten. Würde ich auch nicht.

Ganz einfach: Schlüssel gegen Geld.

Auf keinen Fall auf etwas Anderes einlassen.

Abmelden?

Jetzt wird es kompliziert. Dein Motorrad ist zur Zeit zugelassen. Sonst wäre eine Probefahrt ja gar nicht möglich gewesen.

Wie ist das jetzt mit dem Abmelden des Fahrzeugs? Wenn du dein Motorrad angemeldet lässt, damit der Käufer die Maschine besser überführen kann, bitte. Das Problem ist dabei jedoch, dass er die Maschine dann ohne Weiteres auch angemeldet lassen kann. Auf deinen Namen.

Klar, es gibt dann durchaus Möglichkeiten die Maschine zwangsweise abzumelden, aber die Scherereien hast dann du am Ende.

Idealfall wäre natürlich, dass ihr beide zusammen direkt nach dem Kauf zusammen zur Zulassungsstelle geht, dort kannst du die Maschine abmelden, der Käufer kann dann entweder einen Anhänger nutzen oder ein Kurzzeitkennzeichen zum Überführen des Motorrads besorgen.

Auf jeden Fall solltest du das im Hinterkopf behalten.

Nach dem Kauf

Das Motorrad wurde übergeben, der Käufer macht einen seriösen Eindruck und versichert, die Maschine innerhalb einer Woche abzumelden, alles läuft. Jetzt musst du noch deine Zulassungsstelle über den Verkauf informieren.

Warum? So lange die Zulassungsstelle nichts vom Verkauf erfährt, bist du für die noch der Halter des Motorrads. Daher ist denen der Verkauf „anzuzeigen“. Dazu genügt es in der Regel, einfach eine formlose Mitteilung dorthin zu senden zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags. Damit wäre die „Behördenseite“ abgedeckt.

Und die Versicherung? Denen teilst du auch den Verkauf deines Fahrzeugs mit. Dein Versicherungsvertrag geht nämlich mit dem Verkauf deines Motorrads auf den Käufer über. Der nimmt dein Motorrad mit, will zwei Tage später zur Zulassungsstelle um die Maschine auf seinen Namen zuzulassen und baut einen Unfall? Betrifft dich und deinen Schadensfreiheitsrabatt nicht, du hast ja der Versicherung schon mitgeteilt, dass du nicht mehr verantwortlich für die Maschine bist.

Zusammenfassung

Vielleicht merkst du, dass ich ein wenig misstrauisch bin, was den Fahrzeugverkauf angeht. Dies liegt daran, dass ich schon den ein oder anderen bizarren Fall selbst gesehen oder im näheren Bekanntenkreis mitbekommen habe.

Wobei ich auch sagen muss, dass eine gesunde Portion Misstrauen beim Motorradverkauf nicht verkehrt ist, immerhin geht es um einen Haufen Geld.

Hast du noch spezielle Anmerkungen zum Thema Motorradverkauf? Nur zu, ich bin gespannt.