Winterreifenpflicht mit Motorräder
Grundsätzliche Überlegungen zum Thema Winterreifen
Seit Anfang Dezember 2010 existiert eine klare und eindeutige Regelung für die Winterreifenpflicht in Deutschland. Nachdem aber nun in der Umgebung ein Rollerfahrer zur Kasse gebeten wurde, welcher bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit Winterreifen unterwegs war, bietet sich hier nun ein wenig die Gelegenheit, einige Klarheiten zu beseitigen. Nun gehöre ich jetzt nicht unbedingt zu der harten Winterfahrer-Fraktion, es ist aber bereits vorgekommen, dass ich in den Wintermonaten meine Maschine bewegt habe. Somit war das Thema auch für mich von Interesse.
Gesetzestext des § 2 StVO:
3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die (... bla bla) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge (...) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.
Überlegungen zum Gesetzestext
Die genannten winterlichen Bedingungen sind hinreichend konkret für jeden Leser. Bei winterlichem Mistwetter muss man den Absatz beachten.
Kraftfahrzeug ist JEDES nicht an Gleise gebundene Landfahrzeug, welches durch Maschinenkraft angetrieben wird. Ein Motorrad fällt somit darunter. Dies bedeutet auch, dass ein Anhänger kraft Definition ausgenommen ist.
Der nächste Halbsatz hat es nun in sich. Hier wird auf besondere Eigenschaften abgehoben, welche der erforderliche (Motorrad-)Reifen erfüllen muss. Gleich dabei ist hier auch die Bezeichnung M+S-Reifen. Ab hier wirds kompliziert. M+S-Reifen sind nur dann solche, welche diese Kennung aufweisen. Viele Motorradreifen, darunter auch Pneus für Enduros, haben schlichtweg keine solche Kennung, obwohl sie auf Grund ihres Profils und ihrer Eigenschaften durchaus darunter fallen können.
Meinung des Bundesverkehrsministeriums
Natürlich gab es diesbezüglich von dem einen oder anderen Motorradmagazin oder -verband auch einige Rückfragen, welche sich an die zuständigen Stellen richteten. Auch bei der Polizei war diesbezüglich noch einiger Klärungsbedarf. Deshalb wurde durch das Bundesverkehrsministerium eine Presseverlautbarung herausgegeben:
BlahBlahBlah...
...Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist...
... BlahBlahBlah
Nach dieser Mitteilung sollte also einigermaßen klar sein, dass auch Motorräder lediglich mit M+S-Reifen bei den o.g. Witterungsverhältnissen unterwegs sein dürfen. Ist es aber nicht. Auf eine konkrete Nachfrage des BVDM wurde durch die zuständige Behörde noch ein wenig konkretisiert:
...Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Ob ein Reifen ein M+S Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S Kennzeichnung gar nicht erforderlich...
Fazit
Damit sollte nun zumindest einigermaßen eine praktikable Lösung gefunden sein. Auf gut Deutsch: habe ich ein entsprechend geländetaugliches Profil auf dem Reifen, kann ich zumindest fahren. Klassische Sportreifen, welche wenig Profilrillen aufweisen und damit auch in praktischer Hinsicht ungeeignet sind, werden damit eben nciht gestattet. Wie das nun mit den klassischen Reifen für Reiseenduros ist, bleibt abzuwarten. Hier fehlt vielleicht auch noch das eine oder andere Gerichtsurteil zum Thema Winterreifen für Motorraffahrer, um Klarheit in der Angelegenheit zu bekommen.
Abschließend:
Bei Schnee und Eisglätte M+S-Reifen oder solche, welche ein geeignetes Profil aufweisen.