Die Sache mit der Bauartgenehmigung

Im letzten Artikel habe ich mich über Retrofit-LEDs ausgelassen. Um es kurz zu sagen: ich war nicht sehr begeistert davon und habe schließlich einen Rücksendeschein genutzt und meine Suzuki wieder mit einer ganz normalen Halogenbirne ausgestattet.

So oder so war mir jedoch klar, dass eine Umrüstung von Halogen zu LED so nicht erlaubt ist. Und das gilt es zu erklären. Und zwar am Besten möglichst unkompliziert, oder?

Warum sind LED-Retrofits nicht erlaubt?

Das Grundprinzip ist eigentlich recht einfach.

Jedes „wichtige“ Bauteil an einem Kraftfahrzeug ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird vom Fahrzeughersteller pauschal „geholt“ und wenn du ein Motorrad „von der Stange“ kaufst, kannst du davon ausgehen, dass es genauso gebaut ist, wie es vom Hersteller ursprünglich mal zur Abnahme vorgestellt wurde.

Wichtige Bauteile sind beispielsweise Fahrwerk, Bremsen, Beleuchtung… (nicht jedoch der Sitzbankbezug oder so) kurz jedes Bauteil, an dem du bei näherer Betrachtung irgendwo ein E-Prüfzeichen oder eine Genehmigungsnummer findest.

Und wenn du nun eine dieser wichtigen Baugruppen austauschst, so darf dies grundsätzlich nur mit Teilen geschehen, die ebenfalls eine entsprechende Bauartzulassung besitzen. Und wenn du ein Bauteil deinen Wünschen entsprechend änderst, beispielsweise den Rahmen an deinem Motorrad „zurechtflexen“ möchtest, dann ist eben eine Abnahme beim TÜV sowie ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere fällig. Hier wird dann im Einzelfall geprüft, ob die von dir vorgenommene Änderung den grundsätzlichen Erfordernissen der Verkehrssicherheit entspricht.

Bei der „Nachrüstung“ meines Motorradscheinwerfers mit einem LED-Retrofit-Leuchtmittel ist das jetzt ganz konkret so, dass ich an einer wichtigen Baugruppe (Scheinwerfereinheit) eine Veränderung vorgenommen habe, die so nicht den Vorgaben entspricht. Diese wurde nämlich ursprünglich (herstellerseitig) nur mit einer klassischen Birne mit Glühwendel abgeprüft. Und für die Nutzung mit einem LED-Leuchtmittel wäre eine neue Abnahme des Motorrads bzw. der Baugruppe notwendig.

Wäre theoretisch möglich, praktisch stellt sich jedoch das Problem, dass es keinen zugelassenen Prüfzyklus gibt, mit dem eine Eignung von LED-Birnen nachgewiesen und genehmigt werden kann. Dazu gab es vor einer Weile mal einen interessanten Artikel des TÜV Rheinland.

Also um es zusammenzufassen: Sobald ich eine LED anstatt einer Halogenlampe nutze, erlischt die Bauartzulassung meines Scheinwerfers.

Rechtsfolgen

Wenn ich Umbauten an meinem Fahrzeug vornehme, muss ich immer im Hinterkopf behalten, dass manche der Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können.

Die entsprechende Regelung ist in § 19 der StVZO zu finden:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. (…)
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. (…)

Nun ist es natürlich so, dass nicht jede Veränderung sofort zu einer angenommenen Gefährdung des Straßenverkehrs führt. Bei einschneidenden Änderungen am Fahrwerk kann ich das verstehen, bei verbastelten Bremsen auch noch. Aber beim Licht?

Ja, auch die Beleuchtung eines Fahrzeugs ist eine nicht unwichtiges Baugruppe. Und ja, Veränderungen dort können sehr schnell zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Und dazu muss es nicht mal der Hauptscheinwerfer sein. Tatsächlich ist sogar die Demontage der Kennzeichenbeleuchtung in einer Stoßstange schon Grund genug, von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis auszugehen (Ich habe es ja selbst nicht geglaubt, bis ich bei der Recherche auf ein entsprechendes Urteil gestoßen bin),

Also ja, ein Auswechseln des „zugelassenen“ Birnchens im Hauptscheinwerfer des Motorrads wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Erlöschen meiner Betriebserlaubnis führen.

Die Kontrolle

Jetzt ist natürlich nicht anzunehmen, dass sich bei jeder Kontrolle gleich dutzende Polizeibeamte auf das Motorrad stürzen, um nur ja herauszufinden, welche Beleuchtungsmittel am Motorrad verbaut sind. Aber tatsächlich gehört zu einem ordentlichen Unfallgutachten oft auch die Prüfung, ob die Fahrzeugscheinwerfer betriebsfähig und auch eingeschaltet waren.

Du glaubst das nicht? Den betreffenden Absatz habe ich schon zweimal in entsprechenden Gutachten gelesen. Kommt also definitiv vor. Und die Feststellung, dass du mit nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen unterwegs warst, wird jetzt vielleicht nicht unverzüglich zu Regressforderungen deiner Versicherung im Schadensfalle führen, könnte aber sich durchaus auf die Gewichtung der Verantwortlichkeiten im Falle eines Verkehrsunfalles führen, oder?

Aber selbst wenn jetzt gar nichts passiert, ist es immer noch lästig, wenn ich alle zwei Jahre beim TÜV stehe und dort im Rahmen des während der Hauptuntersuchung durchgeführten Lichttests festgestellt wird, dass der Hauptscheinwerfer des Motorrads nicht ordnungsgemäß funktioniert. Also auch dort keine HU-Plakette.

Zusammenfassung

Die Nutzung von Retrofit-LEDs bringt eine Reihe von Problemen mit sich. Die Bauartzulassung des Scheinwerfers erlischt, die Betriebserlaubnis des Motorrads erlischt (mit hoher Wahrscheinlichkeit), Bußgelder, Mängelberichte und allgemeines Ungemach sind die direkten Folgen.

Von Problemen bei einem Unfall brauche ich glaube ich gar nicht erst anfangen, oder?