Kinder auf dem Motorrad

Ich habe es ja schon vor einer Woche bemerkt: Die frühkindliche motorsportliche Erziehung muss sein. Und dazu gehört auch, dass Junior auch mal auf dem Motorrad mitfährt. Das hat schon sein ältester Bruder mitgemacht, sein anderer Bruder ebenfalls, und sobald als möglich wird auch mein Jüngster mal auf dem Motorrad mitfahren.

Jetzt habe ich mich einfach mal im Netz umgeschaut, was andere dazu meinen. Und leider musste ich feststellen, dass in dieser Hinsicht doch einige Fehleinschätzungen kursieren. Und dies dann auch von Seiten, wo man es am wenigsten erwarten würde.

Grund genug, mal einige Dinge zu klären.

Mindestalter für Kinder?

Eine der wichtigsten Fragen, die in diesem Bereich auftauchen, ist die nach einem Mindestalter für Kinder als Sozius.

Natürlich gibt es hier jede Menge praktischer Bedenken, wie alt ein Kind sein sollte, wie reif und körperlich geeignet mein Sohn sein muss. Dies ist hier aber zunächst mal nur von untergeordnetem Interesse. Zunächst mal nur die Rechtslage:

Einschlägig sind hier ausschließlich (!) die Bestimmungen der StVO. Für das Verhalten im Straßenverkehr ist absolut keine andere Vorschrift bei uns relevant.

Hinweis:
Wenn du auf diversen anderen Seiten nachschlägst, wirst du immer wieder Hinweise auf irgendwelche StVZO-Paragraphen finden. Diese sind aber unwichtig für das Verhalten im Straßenverkehr, sondern behandeln nur die technischen Voraussetzungen eines Fahrzeugs. Bitte sorgfältig auseinander halten.

§21 StVO: Personen mitnehmen

Die Mitnahme von Personen ist in genau zwei Regeln der StVO genannt. Ganz speziell gilt hier §21 StVO. Hier ist jedoch in Absatz 1, Nr. 1 lediglich ausdrücklich verboten, überhaupt auf Motorrädern ohne besonderen Sitz Personen mitzunehmen.

Beispiel:
Ich habe mich mal für eine 1200er GS interessiert. Und zwar für ein Sondermodell. So wie dieses dann im Laden stand, war jedoch keine ordentliche Sitzgelegenheit für einen Beifahrer montiert. Kein Haltebügel, keine Fußrasten. Und im Fahrzeugschein war eben auch nur ein Sitzplatz vermerkt. Also hatte diese Maschine keinen besonderen Sitzplatz für Beifahrer. Damit wäre es genau auf dieser Maschine verboten jemand anderen, auch Kinder, mitzunehmen.

Also merke: für die Mitnahme von Kindern auf Motorrädern gelten die allgemeinen Vorschriften für den Personentransport. Und die besagen nur, dass eben ein extra Sitzplatz vorhanden sein muss für einen Beifahrer.

§23 StVO: Allgemeine Pflichten des Fahrzeugführers

Jetzt gäbe es noch eine weitere Vorschrift, welche einschlägig sein könnte. Im §23 StVO wird, ausdrücklich als „Gummiparagraph“ konzipiert, darauf abgehoben, dass die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs nicht durch unter anderem auch die Besetzung (als dein Sozius) leiden darf.

Dies ist immer dann der Fall, wenn das ordnungsgemäße Führen des Kraftrads durch die Sitzposition oder das Verhalten des mitfahrenden Kindes beeinträchtigt ist. Muss festgehalten werden, ist nicht „eingewiesen“, wie es sich zu verhalten hat, hampelt herum während der Fahrt, etc.

Und wie das mit solchen eher unbestimmten Vorschriften halt so ist, passt das für jede Art von merkwürdigem Transport. Auch für den „unkonventionellen“ Transport von Kindern auf dem Motorrad.

Beispiel:
Letztes Jahr war ich mit meinem Junior in Thüringen. Und während wir uns an einer netten Bude eine Bratwurst reingemampft haben, kam ein Vater mit seiner Tochter auf einer alten Simson S50 angefahren, seine schätzungsweise 4-jährige Tochter mit Fahrradhelm vorne auf dem Tank sitzend. Da passt halt gar nichts. Zu klein für den Soziussitz, vorne auf dem Tank balancierend

Jetzt bin ich bestimmt nicht allzu kleinlich. Aber das ist dann genau der Fall, wo gar nichts passt. Die Verkehrssicherheit leidet in diesem Fall, weil das Kind noch vorne auf dem Tank durch den Fahrer ein wenig festgehalten werden muss. Der extra Beifahrersitz ist zwar vorhanden, wird aber nicht genutzt. Alles klar, oder?

Gesamtschau der Verhaltensvorschriften

Zusammenfassend gilt also eigentlich nur, dass es kein konkretes Mindestalter für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad gibt. Es muss ein ordentlicher Sitz vorhanden sein, den muss das Kind ordnungsgemäß nutzen (können).

Passt Junior noch nicht auf seinen Sitz, reicht er noch nicht an die Fußrasten oder kann er sich noch nicht festhalten, ist das „normale“ Mitfahren für ihn passe.

Sonderfall: Kindersitz für das Motorrad

Wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht besondere Vorschriften für Kindersitze auf dem Motorrad gäbe.

Jetzt kommen nämlich die häufig falsch verstanden Vorschriften der StVZO ins Spiel. Grundsätzlich findest du dort (§35a Absatz 9 StVZO) ganz pauschal die Regelung, dass du auf einem Motorrad, auf dem ein Beifahrer befördert werden soll, ein passender Beifahrersitz vorhanden sein muss. Klingt logisch, oder?

Und für Kinder unter sieben Jahren kannst du davon abweichen, wenn du einen extra Kindersitz montierst.

Also nochmals zur Klarstellung: Du benötigst immer einen Beifahrersitz für deinen Sozius. Hast du keinen, darfst du niemanden mitnehmen. Wenn du keinen extra Sitzplatz für einen Sozius hast, kannst du ein kleines Kind unter sieben Jahren noch in einem Kindersitz mitnehmen.

Und woran erkenne ich einen ordentlichen Soziusplatz?

Keine dumme Frage, wenn du ein „verbasteltes“ Motorrad hast, oder halt irgendein Sondermodell. Einen Sitzplatz erkennst du zunächst in deinem Fahrzeugschein (oder neu: Zulassungsbescheinigung), an der „Halteeinrichtung“ (der Haltebügel hinten oder die Griffe rechts und links vom Motorrad), an den Fußrasten am entsprechenden Ausleger.

Und nur wenn das alles vorhanden ist, kannst du sicher sein, einen ordentlichen „vorschriftsmäßigen“ Beifahrersitzplatz an deinem Motorrad zu haben.

Zusammenfassung zur Rechtslage

Kinder auf dem Motorrad mitzunehmen ist nicht besonders reglementiert. Es gibt kein „gesetzliches Mindestalter“ und nur wenige, eher allgemein gehaltene Vorschriften. In diesem Fall würde ich sogar einfach mal behaupten, die Regelungen sind ganz einfach für vernünftige Menschen gedacht.

Die Hinweise, die du immer wieder findest, Kinder müssten „nach Recht und Gesetz“ soundso alt sein, sind schlichtweg falsch und unzutreffend.

Und im Gegensatz zu vielen anderen:

Meine Angaben sind MIT Gewähr…