Strafzettel aus Frankreich

Post aus dem befreundeten Ausland…

Es ist ja jetzt noch keine zwei Monate her, da war mein Motorrad im schönen Frankreich unterwegs. Auch wenn die paar Tage nun wirklich als „durchwachsen“ zu bezeichnen waren und sich als Erholung kaum lohnten.

Quasi als Erinnerung habe ich aber mal wieder Post nach Hause bekommen. Irgendwie wurde mein Motorrad wohl ein wenig geblitzt auf dem Hinweg. Und nun kam ein Strafzettel.

Es ist ja sowieso mies. In Frankreich wird von hinten geblitzt, es besteht Halterhaftung. Dies bedeutet konkret, dass der Fahrzeughalter das Bußgeld zu übernehmen hat, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Das funktioniert dann so, dass ich im vorliegenden Fall ein Formular aus Frankreich erhalte, in dem ich angeben kann, wer zum fraglichen Zeitpunkt Fahrer des Fahrzeugs war, ob das Fahrzeug verkauft oder gestohlen ist oder irgendein anderes Problem vorliegt.

Jetzt gibt es bei Bußgeldbescheiden aus Frankreich ja gleich mehrere Möglichkeiten. Ich könnte sofort zahlen, erstmal offensiv zuwarten oder gar nicht zahlen. Alle diese Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.

Sofort zahlen

Gerade bei französischen Strafzetteln ist es ja recht einfach. Wenn ich das Ticket erhalte und innerhalb der nächsten 20 Tage bezahlen möchte, gehe ich in den nächsten Tabac-Shop und kann dort den Betrag bezahlen, bekomme einen Stempel auf meinen Durchschlag und die Sache ist erledigt.

Vorteil: Strafzettel bezahlt, keinerlei Ärger mehr und so ist es recht günstig. Warte ich nämlich länger, wird der Bußgeldbescheid automatisch teurer.

Nachteil: kostet halt immer noch Geld.

Später zahlen

Auch eine Option. Ein Bußgeldbescheid geht ein, aus Frankreich. Erst mal nicht bezahlen, sondern zunächst abwarten, was passiert. Kann durchaus sein, dass von ausländischen Bußgeldbehörden dann nichts mehr kommt. So beispielsweise aus Italien, wie ich schon gehört habe. Kann klappen, muss aber nicht. Wird auf jeden Fall teurer, falls es dann doch zur Zahlung kommt. Nicht unbedingt mein Ding.

Gar nicht zahlen

Für mich Mittel der Wahl. Der Bußgeldbescheid basiert auf einer Halterfeststellung nach einem Verkehrsverstoß. Und eigentlich ist dann in Deutschland das Bundesamt für Justiz für das Beitreiben des ausländischen Bußgelds zuständig. Aber dies halt nur unter bestimmten Umständen:

  • Der Bußgeldbescheid kommt auf Deutsch zu mir
    kam tatsächlich. Zwar in Google-Übersetzer-Deutsch, aber das ist immerhin besser als auf Französisch.
  • Der Strafzettel muss rechtmäßig sein
    Kann ich so bestimmt nicht prüfen. Ich würde jetzt aber einfach mal behaupten, dass auch französische Stellen ihre Messanlagen ordentlich eichen / justieren
  • Ich muss schuld sein an dem Verstoß
    Meine Chance zum einhaken

Wieso bin ich nicht schuld an der Geschwindigkeitsüberschreitung?

Auch wenn es in Frankreich so ist, dass der Halter gegebenenfalls für begangene Verstöße haftet, gilt das hier bei uns definitiv nicht. Hier wird nur derjenige belangt, der auch den Verstoß begangen hat. Mein Motorrad wurde definitiv in Frankreich geblitzt. Da stimme ich den französischen Behörden zu. Nur muss dann, damit irgendeine deutsche Behörde (Bundesamt für Justiz) einen Bußgeldbescheid vollstreckt, der Fahrzeugführer eben auch bekannt sein. Alleine gegen den Halter den Strafzettel zu vollstrecken, obwohl dieser gar nicht schuld ist, klappt nicht.

Lösung für den Strafzettel:

Ein Brief nach Frankreich. An die dortige Behörde. Denn eigentlich bin ich ja gar nicht gefahren. Mit dem Motorrad war jemand ganz anderes unterwegs. Und zwar jemand, gegenüber dem ich ein Zeugnisverweigerungsrecht aufweise.

Ergebnis: Der Bußgeldbescheid mag zwar nochmals zu mir kommen, vielleicht sogar mit höherem Bußgeld. Aber das Bundesamt für Justiz kann wohl kaum gegen mich vollstrecken, wenn ich doch nur Halter und eben nicht Fahrer bei diesem Verstoß war.

Damit komme ich um die Vollstreckung des französischen Bußgeldbescheids bei uns herum. Natürlich regelt dies nicht die Situation in Frankreich, aber fürs Erste bin ich hier schon mal gut aufgehoben und kann mich beruhigt zurücklehnen.

Hinweis:

Kopie des Schreibens nach Frankreich aufheben.

Probleme mit meiner Lösung für den Bußgeldbescheid

Auch wenn ich so was schon mal hatte und es auch geklappt hat, bin ich seitdem nicht mehr in Frankreich einer Kontrolle unterzogen worden. Und auch wenn ich jetzt davon ausgehe, dass ich nicht im französischen Fahndungsbestand stehe (die haben glaube ich ganz andere Sorgen), habe ich doch immer ein etwas mulmiges Gefühl beim Fahren im benachbarten Ausland. Ich stelle mir immer vor, wie ich in eine Kontrolle gerate und dann auf einmal Unsummen abdrücken muss oder mir mein Motorrad abgenommen wird.

Ob sich diese meine Sorgen erledigen werden, kann ich nicht sagen.

Vielleicht kann mir da irgendwer weiter helfen. Wie ist das, stehe ich in irgendeinem Fahndungsbestand in Frankreich?