Kinder auf dem Motorrad

Wer ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen will, hat sich wahrscheinlich schon gefragt, welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Grundsätzlich gelten hier mehrere Regelungen:

Rechtliche Vorschriften:

Zunächst ganz allgemein:

Die StVO regelt in §35a Absatz 9: Wer (überhaupt) einen Sozius auf dem Motorrad befördern will, der muss für diesen einen geeigneten Sitz haben. Dies ist in aller Regel gegeben, es sei denn, man hat sich die Maschine mit einem Rennhöcker nachgerüstet, so dass aus der regelmäßig vorhandenen Zweiersitzbank eine Einpersonensitzbank wurde.

Weiterhin muss jede Maschine, auf denen ein Mitfahrer transportiert wird, mit einem „Haltesystem für Beifahrer“ ausgerüstet sein, was in aller Regel bedeutet, dass eben die Haltegriffe noch am Motorrad vorhanden und benutzbar sind. Wer seine Maschine also nicht aus Designgründen davon befreit hat, sollte hier ebenfalls keine Probleme haben.

Zu guter Letzt muss jedes Motorrad im Zweipersonenbetrieb auch mit Fußrasten für den Sozius ausgestattet sein. Wer sie nicht abgeschraubt hat, sollte hier ebenfalls keinerlei Probleme vorfinden.

Nun gibt es jedoch noch eine Regelung für Kinder (ganz speziell). Die ist aber ein wenig bizarr, da es sich eigentlich eher um eine Ausnahme handelt. Es ist nämlich so, dass für Kinder nicht mal ein eigener Sitzplatz benötigt wird, so lange sie unter sieben Jahre alt sind und für sie ein Kindersitz montiert ist.

Also Zusammenfassend:

Kinder ja, wenn Sitz, Griffe und Fußrasten vorhanden und benutzbar sind. Unter sieben Jahren kann auf eines der vorgenannten verzichtet werden, wenn ein Kindersitz auf dem Motorrad verwendet wird.

Praktische Erfordernisse

Tausend rechtliche Vorgaben helfen nicht, wenn es in der praktischen Ausführung hapert. So muss ein Kind, wenn es nicht gerade im Kindersitz fest eingebunden ist, natürlich mit den Füßen auf die Fußrasten kommen. Weiterhin ist es notwendig, dass sich das mitgenommene Kind selbst am Fahrzeug festhalten kann.

Das war es eigentlich schon. Der Gesetzgeber geht insgesamt davon aus, dass Eltern schon selbst wissen, wann und wie sie Kinder mit dem Motorrad befördern wollen.